Hurrikan, Taifun oder Orkan – Naturgewalten gab es schon immer auf der Erde.
Während eines Unwetters kommt es immer wieder vor, dass Bäume wie Streichhölzer umknicken oder entwurzelt werden.
Äste brechen ab, lösen sich aus der Krone und können schwere Schäden an Personen, Haus und Garten verursachen.
Durch umgestürzte Bäume können Straßen stundenlang blockiert sowie Fahrzeuge zerstört werden; sämtliche Räumungsarbeiten können sich zeitlich hinziehen, z. B. wenn der Sturm noch nicht vollständig abgeebbt ist.
Wer von solch einem Sturmschaden betroffen ist, wird natürlich in Erfahrung bringen wollen, wer für den Schaden aufkommt, welcher beispielsweise durch einen umgeknickten Baum entstanden ist – und welche Versicherung Hilfe leistet und den Schaden reguliert.
Schäden am eigenen Haus und im eigenen Garten
Kommt es durch einen umgestürzten Baum zu Schäden am eigenen Haus/ Wohneigentum, so sind diese Schäden in der Regel durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
Hierzu gehören zum einem die Kosten für Reparatur und Wiederinstandsetzung, doch auch anfallende Räumungskosten sind hiermit weitgehend abgesichert, etwa Havarie-Dienste wie unter anderem Abtransport und Entsorgung der umgestürzten Bäume.
Schäden am Eigentum anderer
Ihre Haftpflichtversicherung deckt in der Regel jene Schäden ab, die anderen durch Ihre Bäume entstanden sind, wenn beispielsweise Ihr Baum auf Ihrem Grundstück auf das Haus Ihres Nachbarn gefallen ist – oder wenn herausgebrochene Äste Schäden (z. B. an Fassade und Fensterscheiben) verursacht haben.
Doch aufgepasst: Hier prüft die Versicherung zunächst, ob der Besitzer des Baumes tatsächlich haftet, denn Unwetter zählen zur Kategorie „Höhere Gewalt“.
Verkehrssicherungspflicht
Als Baumbesitzer müssen Sie Sorge tragen, dass Ihre Bäume verkehrssicher sind, dass von ihnen also keine Gefahr zu erwarten ist.
Eine Gefahr würde darstellen, wenn der Baum beispielsweise krank, morsch oder von Parasiten befallen ist, sich Totholz in der Krone befindet, etc.
Ist ein Baum nämlich gesund, springt die Haftpflichtversicherung in diesem Fall womöglich nicht ein, denn als Baumbesitzer eines gesunden Baumes (welcher keinen Anlass für Sicherungsmaßnahmen gab) können Sie für höhere Gewalt nicht haftbar gemacht werden.
Die Verkehrssicherungspflicht – Eigentum verpflichtet
Wenn Sie Hausbesitzer sind, so unterliegen Sie der sogenannten gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, was bedeutet, dass es in Ihrem Verantwortungsbereich liegt, ob Ihr Haus und Grundstück (und damit auch Ihre Bäume) sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Mängel an Bäumen (Krankheit, Parasiten- oder Pilzbefall, Totholz, morscher Zustand), die zur Gefährdung von Passanten führen könnten, sollten umgehend behoben werden. Zur Sicherheit können Sie Ihre Bäume regelmäßig durch einen Baumprofi besichtigen lassen, sprechen Sie uns hierzu gerne an!
In jedem Fall empfiehlt es sich, ihre Bäume zweimal im Jahr einer Bauminspektion zu unterziehen – einmal, während der Baum Laub trägt sowie einmal im unbelaubten Zustand.
Ein Fall für den Baumprofi
Wenn Sie Ihre Bäume in Augenschein nehmen, achten Sie auf Fäulnis und auf Pilzbefall. Befinden sich vertrocknete Äste in der Baumkrone, die zu entfernen sind? Oder ist der Baum schon alt, innen womöglich hohl und muss zur Sicherheit gefällt werden?
Als Laie können Sie den realen Zustand Ihres Baumes zumeist nicht richtig einschätzen, weswegen Sie mit einem professionellen Baumprofi immer auf der sicheren Seite sind.
Wir als Ihr gardenKeeper-Team hoffen, dass Sie und Ihr Baumbestand sicher durch den Orkan kommen! Sollte es jedoch zu Windbruch und Sturmschäden kommen,
kontaktieren Sie uns gerne unter +49 (0) 681 – 99191820 – wir sind für Sie da!
Ansonsten bleibt uns für heute nur noch zu sagen:
Kommen Sie gut durchs Wetter; wenn Sie können, bleiben Sie möglichst zuhause, holen Sie alles von draußen rein (Fahrräder, Gartengeräte, Blumentöpfe, etc.) und schließen Sie sämtliche Fenster!
Herzlichst, Ihr gardenKeeper-Team